Unfallersatz

 

Leistung und Kompetenz

Jeder Autofahrer kann unvermittelt und schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, der die gewohnte Mobilität von einer Sekunde auf die andere massiv einschränkt. Jetzt ist ein kompetener Partner mit langjähriger Erfahrung gefragt, der die Mobilität unter Berücksichtigung der damit einhergehenden rechtlichen Voraussetzungen und Anforderungen wiederherstellen kann.
Wir sind dieser Partner!
Seit 25 Jahren sehen wir die Anforderungen diese Marktsegment als unsere Passion.

 

Unser Notdienst steht für den unfallbedingen Anmietungsbedarf 24 h zur Verfügung und stellt das
Ersatz-Fahrzeug auch direkt zu, alles im Sinne ihrer uneingeschränkten Mobilität!

 

In der Regel ist der schuldlos Unfallgeschädigte nicht bereit oder auch in der Lage, hier die gleichen Anmietbedingungen und Voraussetzungen bieten zu können, die z.B. im privaten Mietbereich zur Anwendung kommen, wie z.B. Vorkasse bei Fahrzeugübergabe, Kautionsleistung und eine vorab feststehende Mietdauer.
Zum Mietbeginn und Übergabzeitpunkt ist meist weder die exakte Ausfallzeit in der Werkstatt bekannt, noch die konkrete Wiederbeschaffungsdauer ermittelt.

 

Für solche Anmietungen kann daher nur ein Normal-Tarif zur Anwendung kommen und keine Sonder- Schnäppchen oder Internet-Tarife, egal von welchem Anbieter. Auch die Ihnen zustehenden Neben- und Sonderleistungen werden zu ortsüblichen und angemessenen Tarifen der gegnerischen Versicherung berechnet.

 

Wir sind für Sie da.

 

Die Rechtsabteilung in unserer Verwaltung verfügt in diesem Bereich über die nötige Kompetenz und jahrzehntelange Erfahrung zur Durchsetzung und Geltendmachung von Mietwagenrechnungen für die unfallbedingte Anmietung. Nicht nur, dass in unserer Rechtsabteilung die Erfahrungen der Rechtsprechung aus -zig Amtsgerichts u. LG-Bezirken und mehreren Bundesländern zusammengeführt werden, so haben wir auch in den letzten Jahren 7 wegweisende Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zu Mietwagenkosten geführt, bzw. als Nebenintervenientin begleitet, die maßgebliche Auswirkungen in der Rechtsprechung finden konnten.

 

Gerne informieren wir Sie im konkreten Anlaß über die zu beachtenden Besonderheiten um sicherzustellen, dass die Anmietung nicht für Sie zu einer selbst zu tragenden Kostenlast führt. Anstatt Vorkasse leisten zu müssen, erhalten sie das passende Fahrzeug gegen Abtretung der ihnen zustehenden Ersatzansprüche gegen die ersatzpflichtige Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

 

Falls sich bereits Ihr Anwalt des Vertrauens um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche kümmert, werden wir diesem gerne die erforderliche Zuarbeit leisten. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir auch gerne zur Verfügung.

 

 

Verwaltung

 

rehberg24mobil Autovermietung e.K.
Bauerngasse 38
97421 Schweinfurt

 

Telefon: 09721 7868-0
Fax: 09721 7868-8

 

mail@rehberg24mobil.de

Öffnungszeiten

 

Mo-Fr 08.00-17.00


Unfall-Notdienst 24-h
Tel: 09721 - 78680

 

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